Amtsgerichts-Verfahren in Grimma gegen Polizisten wegen Körperverletzung – Urteil auf Mittwoch vertagt

Am Amtsgericht Grimma musste sich am Montag ein Polizeimeister gegenüber dem Vorwurf der Körperverletzung in Tateinheit mit einer Falschaussage im Zusammenhang mit einem sogenannten Corona-Spaziergang verantworten. Der Beamte macht für seine Tat eine Bedrohungssituation geltend, wird aber von einem Videomitschnitt des Vorfalles belastet. Am Mittwoch soll das Urteil gesprochen werden.

In Sachen Corona haben sich die Gemüter mittlerweile weitgehend beruhigt. Phasenweise hitzig ging es aber in diesem Zusammenhang noch einmal am Montagnachmittag im Sitzungssaal 202 des Grimmaer Amtsgerichtes zu.

Zur Verhandlung stand ein Polizeieinsatz im Zuge eines sogenannten Corona-Spaziergangs, der sich am 10. Mai des vergangenen Jahres in Wurzen zugetragen hatte. Die LVZ berichtete damals über die Existenz eines Videomitschnitts, der zeigt, wie ein Polizeibeamter eine der auf dem Wurzener Marktplatz versammelten Personen einen heftigen Tritt in den Unterleib versetzt.

Anklage wegen Körperverletzung und Falschaussagen

Diesen Tritt wirft nun auch die Staatsanwaltschaft dem betreffenden Beamten Florian W. vor. In Tateinheit mit Falschaussagen in seinem damaligen im Nachgang des Einsatzes angefertigten Sachstandsbericht. Florian W. wiederholte vor Staatsanwaltschaft und Amtsgerichts-Richter Weimann noch einmal seine Darstellung, wonach der Geschädigte an jenem Tag die Aufforderungen der Polizei komplett ignoriert habe. Auch seien an ihm die Androhungen, ihn wegen der Beleidigung und der Bedrohung von Beamten zur Verantwortung zu ziehen, abgeprallt.

Angeklagter spricht von „unbeabsichtigtem Bauchtritt“

Zudem habe der Geschädigte, der in Polizeikreisen wegen seines aggressiven Auftretens bekannt sei, einer neben ihm nahe des Ringelnatz-Brunnens auf einer Bank sitzenden Person die Frage gestellt, ob er „die“ – sprich die Beamten – „kalt machen solle“.

„Plötzlich hielt der Mann einen Zollstock in seiner Hand und meinte ‚Jetzt knallt’s!‘“, sagte der Polizeimeister aus. Er habe ihn erfolglos aufgefordert, den Zollstock beiseite zu legen, und daraufhin versucht, ihm diesen mit seinem linken Fuß aus der Hand zu treten. Er habe die Hand aber verfehlt und unbeabsichtigt ein anderes Körperteil getroffen.

Für Richter wiegt Videomitschnitt schwer

Von einer aufgeheizten Atmosphäre an jenem Tag sprachen einige von Florian W.s in den Zeugenstand gerufenen Polizeikollegen, die an jenem Maitag des Vorjahres mit ihm ihren Dienst in Wurzen verrichteten. Einer sagte aus, dass ihm im Moment des Ziehens des Zollstockes bewusst geworden sei, dass es ernst werden könnte. Ein weiterer Beamter im Zeugenstand führte aus, dass „einfache körperliche Gewalt“ bei Polizeieinsätzen der erste Schritt sei, um Gefahr für Leib und Leben der Einsatzkräfte abzuwenden.

Amtsgerichts-Richter Weimann indes bewertete die Zeugenaussagen skeptisch, was maßgeblich mit einem Video zu tun hat, welches die besagte Szene auf dem Wurzener Markt wiedergibt. „Ich sehe darin einen ruhig dastehenden Bürger mit herabhängenden Armen, der von einem Polizisten attackiert wird“, so Weimann.

Verteidiger sieht Bedrohungssituation

Während der Angeklagte für sich in Anspruch nahm, in einer Bedrohungssituation gehandelt zu haben, entgegnete Richter Weimann, dass er seinerseits eine solche nicht erkennen könne. „Wer einen Zollstock aus der Tasche zieht, der gefährdet niemanden und bedroht auch niemanden“, so der Amtsgerichts-Richter.

Dies wiederum brachte Florian W.s Verteidiger in Rage, der demgegenüber eine Bedrohungssituation für seinen Mandanten als gegeben erachtet. So hoch schlugen zeitweilig die Wellen im Sitzungssaal, dass Richter Weimann sich gegenüber dem Verteidiger gezwungen sah, nachdrücklich auf seine Rolle als Verhandlungsführer des Verfahrens hinzuverweisen.

Verhandlung geht in zweite Runde

Die Verhandlung geht am Mittwoch, den 14. Dezember, nun in ihre zweite Runde, in der weitere Polizeibeamte gehört werden sollen. Florian W.s Anwalt ließ bereits durchblicken, dass er gegen eine Verurteilung seines Mandanten in Widerspruch gehen werde. „Ich habe mich von obergerichtlichen Entscheidungen noch nie beeinflussen lassen“, entgegnete ihm daraufhin Weimann.